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Geländeordnung

Zum Erhalt der Parkanlage, zum Schutz der Tiere und der Parkbesuchenden sowie für einen angenehmen Aufenthalt gilt insbesondere:

  1. Die Öffnungszeiten des Geländes sind an den Eingängen zu ersehen. Das Gelände ist vor Schließung zu verlassen.
  2. Der Park darf nicht mit Fahrrädern, E-Scootern/Elektro-Tretrollern, Motorrädern u.a. Fahrzeugen befahren werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Stiftung das Gelände befahren.
  3. Tiere sind immer an der Leine zu führen.
  4. Freigegebene Rasenflächen (siehe Geländeplan) dürfen als Liege- und Spielflächen genutzt werden. Bepflanzte Flächen sind nicht zu betreten.
  5. Es ist untersagt, den Park zu verunreinigen, Bänke und andere Einrichtungsgegenstände zu beschädigen, die Anlage oder die Beschilderung zu verändern sowie Schilder, Plakate o.Ä. ohne Genehmigung durch die Stiftung anzubringen.
  6. Abfall und Verunreinigungen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und nicht auf dem Gelände zu hinterlassen.
  7. Drohnen, Konfetti, Luftballons, Feuerwerk, Grillen und offenes Feuer (z.B. Feuerschale, Fackeln, Kerzen) sind auf dem gesamten Gelände aus Naturschutzgründen untersagt.
  8. Wildtiere (Enten, Fische, Schwäne etc.) dürfen nicht gefüttert werden.
  9. Lärm und umweltschädliches Licht sind zum Schutz der Natur zu vermeiden.
  10. Baden, Reiten, Angeln, Campieren sowie das Betreten zugefrorener Gewässer sind nicht gestattet.
  11. Arrangierte Fotoshootings sowie Video- und Filmaufnahmen für private und gewerbliche Zwecke sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung durch die Stiftung.
  12. Das Betreten des Parks erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr. Wege und Flächen des Parks werden in der Winterzeit nicht geräumt und gestreut. Bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.
  13. Den Anordnungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht, Gäste, die gegen diese Geländeordnung verstoßen, des Geländes zu verweisen.

Wir bitten um Beachtung, danken für die Rücksichtnahme und wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

Der Vorstand
Februar 2024