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Geländeordnung

Der Park mit Industriedenkmal ist Privatgelände der Stiftung Wasserkunst Elbinsel Kaltehofe. Besucher*innen erhalten innerhalb der Öffnungszeiten kostenlosen Eintritt in den Park (Ausnahmen sind möglich). Alle anderen Veranstaltungen (Führungen, Feiern, Events und kommerzielle Nutzung) bedürfen der Zustimmung durch die Stiftung und sind kostenpflichtig. Die Einnahmen aus der Vermietung des Außengeländes kommen der gemeinnützigen Arbeit der Stiftung zugute.

Zum Erhalt der Parkanlage, zum Schutz der Tiere und Parkbenutzer*innen sowie für einen angenehmen Aufenthalt gilt insbesondere:

1. Die Öffnungszeiten des Geländes sind an den Eingängen zu ersehen. Das Gelände ist vor Schließung zu verlassen.

2. Der Park darf nicht mit Fahrrädern, E-Scootern/Elektro-Tretroller, Motorrädern u.a. Fahrzeugen befahren werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Stiftung das Gelände befahren

3. Hunde sind immer an der Leine zu führen.

4. Freigegebene Rasenflächen (siehe Geländeplan) dürfen als Liegeflächen genutzt werden. Bepflanzte Flächen sind nicht zu betreten.

5. Es ist untersagt den Park zu verunreinigen, Bänke und andere Einrichtungsgegenstände zu beschädigen, die Anlage oder Beschilderung zu verändern sowie Schilder, Plakate o.Ä. ohne Genehmigung durch die Stiftung anzubringen.

6. Müll und Verunreinigungen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und nicht auf dem Gelände zu hinterlassen.

7. Drohnen, Konfetti, Luftballons, Feuerwerk, Grillen und offenes Feuer, z.B. durch Fackeln oder Kerzen, sind auf dem gesamten Gelände aus Naturschutzgründen untersagt.

8. Tiere (Enten, Fische, Schwäne etc.) dürfen nicht gefüttert werden.

9. Lärm ist zum Schutz der Tiere zu vermeiden.

10. Baden, Reiten, Angeln, Campieren und Betreten zugefrorener Gewässer ist nicht gestattet.

11. Privates Filmen und Fotografieren ist erlaubt. Arrangierte Fotoshootings für private und gewerbliche Zwecke bedürfen der Zustimmung durch die Stiftung.

12. Das Betreten des Parks erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr. Wege und Flächen des Parks werden in der Winterzeit nicht geräumt und gestreut. Bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.

13. Den Anordnungen der Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht Gäste, die gegen diese Geländeordnung verstoßen, des Geländes zu verweisen.

Wir bitten um Beachtung, danken für die Rücksichtnahme und wünschen allen Besucher*innen einen angenehmen Aufenthalt.

Der Vorstand

Mai 2020

Geländeordnung als PDF