Hochzeitslocation Wasserkunst
Das Gelände der Wasserkunst Kaltehofe ist Privatgelände. Die Stiftung Wasserkunst Kaltehofe verwaltet die Pflege und Zugänglichkeit des Geländes ebenso wie die vielfältigen inhaltlichen Angebote. Die Einnahmen aus der Vermietung des Geländes kommen der gemeinnützigen Arbeit zugute. Hier erfahren Sie mehr über die Stiftung
- Das Pachtverhältnis mit dem aktuellen Betreiber des Café Kaltehofe endete am 31. Oktober 2024. Zum jetzigen Zeitpunkt steht leider noch nicht fest, ob und in welcher Form die neue Gastronomie (voraussichtlich ab April 2025) auch Hochzeitsfeiern in den Räumlichkeiten und auf unserem Gelände ausrichten wird.
- Geländenutzungen im Rahmen Ihrer Feier, arrangierte Fotoshootings sowie sonstige kommerzielle Nutzungen sind kostenpflichtig und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Wasserkunst Kaltehofe. Unsere Geländeordnung ist zu beachten.
- Die Buchung einer Feier im Café Kaltehofe beinhaltet keine Exklusivnutzung des Geländes der Wasserkunst Kaltehofe sowie der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Eingangsbereich, Foyer, WCs) im Haus. Zudem kann es sein, dass in einem anderen Bereich der Gebäude oder auf dem Gelände Veranstaltungen oder Führungen stattfinden.
Pauschale A: Aufenthalt auf dem Gelände
- Geländenutzung für Spaziergänge und Spiel & Spaß
- auch nach unserer Schließzeit um 18:00 Uhr
Kostenpauschale: 225,- € (steuerfrei)
Pauschale B: Trauzeremonie + Fotos
- Exklusive Gelände-Teilfläche für die Dauer Ihrer freien Trauung
(Ort nach Wahl und nach Verfügbarkeit) - Schlechtwetteroption für Ihre freie Trauung im Tagungsbereich der Villa
- Film- und Fotoerlaubnis (vor, während und nach der Trauzeremonie)
- Ihre Feier im Café Kaltehofe ist dann auf die Räume des Cafés mit der dazugehörigen Terrasse
beschränkt
Kostenpauschale: 680,- € (steuerfrei)
Pauschale C: Gelände + Foto
- Geländenutzung für Spaziergänge und Spiel & Spaß sowie darüber hinaus z.B. für einen
Empfang, den Aufbau von Pavillons und Zelten, Darbietungen, etc. - auch nach unserer Schließzeit um 18:00 Uhr
- Film- und Fotoerlaubnis auf dem Gelände
- keine räumliche Beschränkung auf die Räume des Cafés mit der dazugehörigen Terrasse
Kostenpauschale: 875,- € (steuerfrei)
Pauschale D: Trauzeremonie + Gelände + Fotos
- Exklusive Gelände-Teilfläche für die Dauer Ihrer freien Trauung (Ort nach Wahl und nach
Verfügbarkeit) - Schlechtwetteroption für Ihre freie Trauung im Tagungsbereich der Villa
- Geländenutzung für Spaziergänge und Spiel & Spaß sowie darüber hinaus z.B. für einen
Empfang, den Aufbau von Pavillons und Zelten, Darbietungen, etc. - auch nach unserer Schließzeit um 18:00 Uhr
- Film- und Fotoerlaubnis auf dem Gelände
- keine räumliche Beschränkung auf die Räume des Cafés mit der dazugehörigen Terrasse
Kostenpauschale: 1450,- € (steuerfrei)
Wir haben den besonderen Ort für Ihre Trauzeremonie!
- In der Natur:
Finden Sie auf unserem Gelände zwischen Natur und Industriedenkmal Ihren Lieblingsort – eine exklusive Fläche für Ihre freie Trauung! Ob an der Lorenbahn, auf einer der vielen Wiesen oder vor einem Schieberhäuschen – vieles ist möglich! Als Schlechtwetteroption stehen Ihnen unsere Tagungsräume im 1. Obergeschoss der Villa zur Verfügung. - In unserem Neubau:
Mit der Ausstellung der Hamburger Stadt- und Zierbrunnen bietet unser Neubau eine einzigartige Atmosphäre und ausgezeichnete Akustik – der perfekte Rahmen für Ihre Trauzeremonie.
GELÄNDEORDNUNG
Der Park mit Industriedenkmal ist Privatgelände der Stiftung Wasserkunst Elbinsel Kaltehofe. Besuchende erhalten innerhalb der Öffnungszeiten kostenfreien Eintritt in den Park (Ausnahmen sind möglich).
Alle anderen Veranstaltungen, wie z.B. Führungen, Feiern, Events und jegliche kommerzielle Nutzung sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung durch die Stiftung.
Die Einnahmen aus der Nutzung des Geländes kommen der gemeinnützigen Arbeit der Stiftung zugute.
Zum Erhalt der Parkanlage, zum Schutz der Tiere und der Parkbesuchenden sowie für einen angenehmen Aufenthalt gilt insbesondere:
- Die Öffnungszeiten des Geländes sind an den Eingängen zu ersehen. Das Gelände ist vor Schließung zu verlassen.
- Der Park darf nicht mit Fahrrädern, E-Scootern/Elektro-Tretroller, Motorrädern u.a. Fahrzeugen befahren werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Stiftung das Gelände befahren.
- Tiere sind immer an der Leine zu führen.
- Freigegebene Rasenflächen (siehe Geländeplan) dürfen als Liege- und Spielflächen genutzt werden. Bepflanzte Flächen sind nicht zu betreten.
- Es ist untersagt den Park zu verunreinigen, Bänke und andere Einrichtungsgegenstände zu beschädigen, die Anlage oder die Beschilderung zu verändern sowie Schilder, Plakate o.Ä. ohne Genehmigung durch die Stiftung anzubringen.
- Abfall und Verunreinigungen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und nicht auf dem Gelände zu hinterlassen.
- Drohnen, Konfetti, Luftballons, Feuerwerk, Grillen und offenes Feuer (z.B. Feuerschale, Fackeln, Kerzen) sind auf dem gesamten Gelände aus Naturschutzgründen untersagt.
- Wildtiere (Enten, Fische, Schwäne etc.) dürfen nicht gefüttert werden.
- Lärm und umweltschädliches Licht sind zum Schutz der Natur zu vermeiden.
- Baden, Reiten, Angeln, Campieren und Betreten zugefrorener Gewässer sind nicht gestattet.
- Arrangierte Fotoshootings sowie Video- und Filmaufnahmen für private und gewerbliche Zwecke sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung durch die Stiftung.
- Das Betreten des Parks erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr. Wege und Flächen des Parks werden in der Winterzeit nicht geräumt und gestreut. Bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.
- Den Anordnungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht Gäste, die gegen diese Geländeordnung verstoßen, des Geländes zu verweisen.
Wir bitten um Beachtung, danken für die Rücksichtnahme und wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
Der Vorstand
Februar 2024
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